ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit
Theresa Spielmann
Limbo Coaching
Günther-Hafemann-Straße 1
28327 Bremen
nachstehend „Limbo Coaching“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können persönlich, telefonisch, postalisch, per E-Mail, per Messenger, per Kontaktformular oder im Erstgespräch zustande kommen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages können folgenden Leistungen sein
(wobei die Auflistung nicht abschließend ist):
Coaching-Einzelgespräche
Coaching-Programm
Gruppen-Coaching
Mentoring
Training
Seminar
Ausbildung
Vorträge
Fortbildungs-Programme
Online-Programme
Unternehmensberatung
(2) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
3 Leistungen
(1) Coaching, Mentoring und Training beruht auf Kooperation und Veränderungsbereitschaft seitens des Kunden in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer.
(2) Für Coaching, Mentoring und Training kann Limbo-Coaching keinen bestimmten Erfolg versprechen. Der Coach, Mentor oder Trainer ist hierbei lediglich Prozessbegleiter, Impulsgeber und Wissensanbieter und gibt Hilfestellungen, Muster und Anleitungen. Die Umsetzung obliegt allein dem Kunden in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer.
(3) Der Kunde in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer ist für seine physische und psychische Gesundheit vor, während und nach dem Coaching, Mentoring oder Training in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Kunde in seiner Rolle als Coachee, Mentee oder Trainingsteilnehmer möglicherweise aufgrund des Coachings, Mentorings oder Trainings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Wenn bei einem Kunden eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder ärztlich diagnostiziert wurde, dann sollte der Kunde seinen Arzt bzw. Therapeuten vorab fragen, ob ein Coaching, Mentoring bzw. Training sinnvoll sein kann. Limbo-Coaching behält sich vor, das Coaching oder Mentoring in solchen Fällen abzubrechen bzw. abzulehnen bzw. einen Teilnehmenden zu seinem eigenen Schutz von einem Training auszuschließen.
4 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Wird ein gebuchter Termin für ein 1:1 Coaching oder Massage 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Wird ein gebuchter Termin für ein 1:1 Coaching oder Massage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Coachee ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Bricht der Kunde ein bereits begonnenes Coaching ab, so gilt das Coaching als durchgeführt. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
(2) Wird ein gebuchtes 1:1 Mentoring 7 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchtes 1:1 Mentoring später als 7 Tage vor dem vereinbarten ersten Termin abgesagt, so entstehen 50% Stornokosten. Erscheint der Mentee ohne Absage nicht zum vereinbarten ersten Termin, so verfällt der Termin. Das Mentoring gilt dann trotzdem als begonnen. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin und das gesamte Mentoring bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin und das gesamte Mentoring wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
(3) Wird im begonnenen 1:1 Coaching ein vereinbarter Termin 48 Stunden oder früher abgesagt, so kann ein Ersatztermin vereinbart werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
Wird im begonnenen 1:1 Mentoring ein Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Mentee ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
5 Stornierung oder Leistungsausfall seitens Limbo Coaching
Kann ein vereinbarter Termin nicht stattfinden aus Gründen, die Limbo Coaching zu vertreten hat, so versucht Limbo Coaching den Kunden darüber so früh wie möglich zu informieren und bietet in jedem Fall einen Ersatztermin an. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Erstattung oder Schadenersatz.
Ist ein Ersatztermin nicht möglich aus Gründen, die Limbo Coaching zu vertreten hat, so werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Forderungen, die über die Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen hinausgehen, lehnt Limbo Coaching ab.
6 Verschwiegenheit und Haftungsregelungen
(1) Limbo Coaching verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung von Coachings, Mentorings oder Trainings, über alle vertraulichen Informationen von Kunden Stillschweigen zu bewahren.
(2) Kunden sind verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen sie im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit Limbo Coaching Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, die Kunden von Limbo Coaching im Rahmen von Coachings, Mentorings oder Trainings erhalten oder auf die sie Zugriff haben.
(3) In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die Kunden als Teilnehmende im Rahmen des Programms über diese erfahren.
7 Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
8 Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
